Spruch Wenn beide Ehegatten gemeinsam Ware aussuchen, die Kaufpreise akzeptieren und erklären, daß mit Erlagschein bezahlt werde, haften sie solidarisch für die Erfüllung der Kaufpreisschuld; die Vertretungsregelung des § 96 ABGB ist nicht anzuwenden OGH 20. Oktober 1981, 5 Ob 535/81 (OLG Wien 13 R 183/80…
Text Die Beklagte und ihr damaliger Ehemann Reinhard G kauften seit Ende 1975 im Textil- und Parfumeriekleinhandelsgeschäft der Klägerin - einer offenen Handelsgesellschaft - ein. Sie kamen gemeinsam in das Geschäft, suchten Ware aus und erklärten, wenn ihnen die Kaufpreissumme genannt wurde, daß mit Erl…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Da die hier geltend gemachte Kaufpreisforderung der Klägerin aus von Ehegatten auf Kredit getätigten Einkäufen von Textil- und Parfumeriewaren zwischen dem 16. Juni 1976 und dem 3. August 1976 stammt, ist die Anwendbarkeit des § 96 ABGB in der seit dem 1. Jänner 1976 u…