Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, binnen 14 Tagen und zwar a) der beklagten Partei die mit S 3.426-, (darin S 246,01 Umsatzsteuer und S 720,- Barauslagen) und b) dem Nebenintervenienten Dr. Ved E die mit S 3.832,73 (darin S 282,98 Umsatzsteuer und S 720,- B…
Text Entscheidungsgründe: In der Generalversammlung der Gesellschafter der beklagten Partei am 16.2.1981 wurde der Erstkläger als Geschäftsführer wegen laufenden Verstoßes gegen das Konkurrenzverbot abberufen, wogegen die beiden Kläger Widerspruch zu Protokoll gaben. Mit der am 26.2.1981 eingebrachten Kl…
Rechtliche Beurteilung Da der Wert des Streitgegenstandes auf Grund der vom Berufungsgericht bindend ausgesprochenen Bewertung im sogenannten Zulassungsbereich liegt, ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechtes abhängt, der erhebli…