RS0009417 – OGH Rechtssatz
RS0009417 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Auch die Beistandspflicht im Sinne des § 90 Satz 2 ABGB kann im Rahmen ( nicht aber auf Grund!) einer Vereinbarung ausgeübt werden.
RS0009417 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Auch die Beistandspflicht im Sinne des § 90 Satz 2 ABGB kann im Rahmen ( nicht aber auf Grund!) einer Vereinbarung ausgeübt werden.