JudikaturJustizRS0009403

RS0009403 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. September 1938

Auf Grund des § 46 ABGB kann Ersatz für die durch den grundlosen Rücktritt vom Verlöbnis entstandenen Störungen der Nervenfunktionen und die dadurch hervorgerufene Verminderung der Erwerbsfähigkeit verlangt werden.