RS0009403 – OGH Rechtssatz
RS0009403 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Auf Grund des § 46 ABGB kann Ersatz für die durch den grundlosen Rücktritt vom Verlöbnis entstandenen Störungen der Nervenfunktionen und die dadurch hervorgerufene Verminderung der Erwerbsfähigkeit verlangt werden.