Spruch Schadenersatzansprüche der Eltern und dritter Personen nach § 46 ABGB. Entscheidung vom 7. Dezember 1960, 5 Ob 377/60. I. Instanz: Bezirksgericht Imst; II. Instanz: Landesgericht Innsbruck.…
Text Der Kläger stützt den Anspruch nicht nur auf die Behauptung, der Beklagte sei vom Verlöbnis mit seiner Tochter grundlos zurückgetreten (§ 46 ABGB.), sondern auch auf den Titel des Schadenersatzes. Er führt in der Klage aus, der Beklagte habe ihm listig vorgespiegelt, er habe nach den Dienstvorschrif…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Beklagte läßt die zu seinen Gunsten lautende Ansicht des Berufungsgerichtes, der im § 46 ABGB. bezeichnete Schadenersatzanspruch stehe nur "dem Teile, von dessen Seite keine gegrundete Ursache zum Rücktritt entstanden ist", also nur dem enttäuschten Verlobten, aber nicht des…