Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei hat der klagenden Partei die mit S 16.090,75 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.288,25 Ust. und S 1.920,-- Barauslagen) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei fordert von der beklagten Partei für Warenlieferungen den im Sinne einer behaupteterweise zwischen den Streitteilen zustandegekommenen, jedoch nur teilweise erfüllten Ratenvereinbarung noch offenstehenden Klagsbetrag. Die beklagte Partei beantragte Klagsabwe…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht gerechtfertigt. Unter dem Revisiongrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens rügt die beklagte Partei zum einen erstgerichtliche Verfahrensmängel, von welchen bereits das Berufungsgericht erkannte, daß sie nicht vorliegen. Eine solche neuerliche Rüge ist nach der ständ…