JudikaturJustizRS0009272

RS0009272 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 2001

Schließt ein Ausländer mit einem Ausländer im Inland ein wechselseitig verbindliches Rechtsgeschäft ab, so wird dieses nach der Kollisionsnorm des § 36 ABGB nach inländischem Recht beurteilt, wenn nicht bewiesen wird, daß bei der Abschließung auf ein anderes Recht Bedacht genommen wurde.

Ist aber für die Beurteilung eines Vertrages österreichisches Recht maßgebend, dann hat dieses auch für die Beurteilung von Ansprüchen aus Verletzung dieses Vertrages Anwendung zu finden ( vgl SZ 41/27 ua).

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10