RS0009269 – OGH Rechtssatz
RS0009269 – OGH Rechtssatz
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Der Anteil an einer ausländischen GesmbHG, die eine Forderung gegen einen inländischen Schuldner hat, ist kein inländisches Vermögen des einzelnen Gesellschafters i. S. des § 99 JN ( unter Ablehnung der Entscheidung ZBl 1932,150 )