JudikaturJustizRS0009269

RS0009269 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juni 1954

Der Anteil an einer ausländischen GesmbHG, die eine Forderung gegen einen inländischen Schuldner hat, ist kein inländisches Vermögen des einzelnen Gesellschafters i. S. des § 99 JN ( unter Ablehnung der Entscheidung ZBl 1932,150 )