JudikaturJustizRS0009190

RS0009190 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Januar 1974

Die Frage, ob ein international-privatrechtlicher Tatbestand vorliegt oder vorliegen könnte, ist nur dann von Amts wegen zu prüfen, wenn sich aus der Aktenlage Anhaltpunkte dafür ergeben. Von einer ständig in Österreich lebenden Person muß in einem nicht nach den Grundsätzen der Amtswegigkeit zu führenden Beweisverfahren nicht ohne Anlaß geprüft werden, ob die Inländer ist. Gleiches muß für einen im Ausland lebenden Ausländer gelten ( hier: Griechen ).