JudikaturJustizRS0009034

RS0009034 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Dezember 2021

Selbsthilfe will einen bestehenden rechtswidrigen Zustand ändern. Der in Selbsthilfe Handelnde handelt auf eigene Gefahr. Wer sich auf Selbsthilfe beruft, den trifft die Beweislast, dass er rechtgemäß handelte.

Entscheidungen
8