Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß das Urteil lautet: Das Klagebegehren des Inhaltes, die beklagte Partei sei schuldig, jegliche Kontaktaufnahme zum Kläger sowohl brieflich, telefonisch als auch körperlich sowohl im beruflichen als auch im p…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte lernte den Kläger anläßlich eines von ihm veranstalteten Seminars kennen und faßte in weiterer Folge eine Zuneigung zu ihm. Sie hat bereits vorher wiederholt an paranoiden Psychosen in Form von akustischen Halluzinationen gelitten; kontinuierlich treten diese seit…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist zulässig und berechtigt. Nach der Lehre und der neueren Rechtsprechung zu § 1330 ABGB setzt der zum Schutz des wirtschaftlichen Rufes einer Person zustehende Unterlassungsanspruch kein Verschulden voraus; es genügt, wenn die zu verbietende Handlung objektiv rechtswid…