Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird gemäß § 78 EO, § 402 Abs 4 EO iVm § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO).…
Text Begründung: Auch eine allgemein bekannte Person, für deren Leben sich die breite Bevölkerung interessiert und die immer wieder Gegenstand von Medienberichten ist, hat Anspruch darauf, dass die Allgemeinheit ihren höchstpersönlichen Lebensbereich respektiert (4 Ob 150/08z mwN). Als Kernbereich der …
Rechtliche Beurteilung Die von der Revisionsrekurswerberin behauptete Uneinheitlichkeit der oberstgerichtlichen Rechtsprechung in der Frage, ob bei geltend gemachten Eingriffen in den höchstpersönlichen Lebensbereich (zu dem unter anderem das Sexualverhalten eines Menschen zählt) eine Interessenabwägung vorzunehmen ist, l…