Spruch Der Urheber darf das empfangene Entgelt behalten, wenn der Verlagsvertrag infolge von Umständen, die auf Seiten des Verlegers liegen, nicht durchgeführt wird. Die Bedeutung der Verkehrssitte als Rechtsgeschäftsinhalt wird durch § 10 ABGB. nicht ausgeschlossen. Keine Anwendung des § 1168 ABGB. auf …
Text Der Gesellschafter der Klägerin Rudolf K. kam im Juli 1950 mit der Beklagten, einer Schriftstellerin, auf ihrem Landgut zusammen. Rudolf K. kam auf die Beklagte zu und sagte: "Ich nehme den nächsten sowie alle ihre Romane in meinen Verlag." Er wollte der Beklagten gleich einen Vorschuß geben, was di…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Es ist davon auszugehen, daß zwischen den Streitteilen ein Verlagsvertrag zustande gekommen ist. Die abweichende Ansicht des Erstgerichtes, daß neben der Einigung über die im § 1172 ABGB. vorgesehenen Punkte auch eine Einigung über das Honorar, den Zeitpunkt des Ersche…