Spruch Der auf dem Bundesgesetzblatt angegebene Tag der Herausgabe gilt als Versendungstag und Tag der Verlautbarung des Gesetzes. Gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vom 26. Juni 1945, StGBl. Nr. 31, bestehen keine Bedenken. Entscheidung vom 15. März 1947, 1 Ob 147/47. I. Instanz: Bezirksgericht…
Text Das Standesamt O. hat den Antrag der W. B., geb. S., ihre am 10. Juli 1945 vor dem röm.-kath. Pfarramte O. mit O. B. geschlossene Ehe in das standesamtliche Familienbuch einzutragen, unter Berufung auf § 3 des Gesetzes vom 26. Juni 1945, StGBl. Nr. 31, abgelehnt, weil dieser Ehe, die außerhalb des Z…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung des Rekursgerichtes: Gemäß § 3, Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Eherechtes, des Personenstandsrechtes und des Erbgesundheitsrechtes, StGBl. Nr. 31, kommen den in der Zeit vom 1. April 1945 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes vor nicht zu…