Spruch Wenn mehrere Dienstnehmer den gemeinsamen Dienstgeber mit gemeinsamer Klage auf Zahlung von Bezügen klagen, so sind die eingeklagten Beträge zwecks Feststellung der Revisionsgrenze nicht zusammenzurechnen. Entscheidung vom 21. September 1948, 4 Ob 13/48. I. Instanz: Arbeitsgericht Wien; II. Instan…
Text Drei Angestellte einer Aktiengesellschaft haben mit gemeinsamer Klage die Zahlung von Bezügen auf Grund ihres Dienstvertrages begehrt. Die Untergerichte haben die Klagsansprüche mit übereinstimmenden Urteilen für berechtigt erkannt. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der beklagten Partei zurüc…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung des Obersten Gerichtshofes: Gemäß § 502, Abs. 3 ZPO. ist die Revision gegen gleichförmige Entscheidungen der Untergerichte nur dann zulässig, wenn der Streitgegestand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, 10.000 S übersteigt. Da der vom Zweitkläger geltend gemachte Ansp…