Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 559,15 EUR (darin enthalten 93,19 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens zu ersetzen. …
Text Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 14. 11. 2007 geschieden. In das Aufteilungsverfahren nach den §§ 81 ff EheG wurden mehrere (aufgrund eines Schenkungsvertrags wieder im Eigentum des Klägers stehende) Eigentumswohnungen einbezogen, deren Eigentümerin aufgrund des zwischen den…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Klägers ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. § 235 Abs 1 AußStrG alt, der durch das Außerstreitgesetz 2003, BGBl I 2003/111, ersatzlos aufgehoben wurde, sah zwingend die Überweisung einer Rechtssache an das zuständige Außerstreitgericht vor, wenn ein Ehegatte unter anderem…