Spruch Beiden Revisionsrekursen wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Bestellung Dris. Wolfgang Lauß zum Verfahrenssachwalter nach § 119 AußStrG aufgehoben wird. Im übrigen Umfang wird den Revisionsrekursen nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Vor dem Bezirksgericht St. Pölten ist zu AZ 8 C 1044/04k eine Klage des Betroffenen gegen einen Gerichtssachverständigen anhängig, der den Betroffenen in einem Sozialgerichtsverfahren begutachtet hatte. Am 20. Februar 2008 setzte der Verhandlungsrichter dieses Verfahren gemäß §§ 6a, 190 …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Betroffenen und derjenige des Verfahrenssachwalters, mit dem sie die ersatzlose Behebung des Fortsetzungs- und Verfahrenssachwalterbestellungsbeschlusses und die Abänderung im Sinne eines Verfahrenseinstellungsbeschlusses anstreben, sind zwar zulässig, aber nur teilweise bere…