RS0008335 – OGH Rechtssatz
RS0008335 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Steht dem Erben gegenüber einem Legatar ein Aufgriffsrecht zu, das sich auf eine Liegenschaft bezieht, hat letzterer Anspruch auf Ausstellung einer Amtsurkunde zwecks Verbücherung seines Eigentumsrechtes ob der ihm vermachten Liegenschaft; ersterem steht zwecks Geltendmachung des Aufgriffsrechtes der Klageweg offen.