Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: "Auf Grund der Einantwortungsurkunde vom 18. 4. 2001, 21 A 12/01v 10, des Erbenübereinkommens vom 15. 3. 2001 und nach Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fin…
Text Begründung: Der Erblasser verstarb unter Hinterlassung einer formungültigen letztwilligen Verfügung. Gesetzliche Erben sind die Ehegattin und die beiden Kinder des Verstorbenen, die jeweils auf Grund des Gesetzes zu je einem Drittel des Nachlasses bedingte Erbserklärungen abgegeben haben. In den Na…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs der Erben ist zulässig und berechtigt. Die individuelle Zuständigkeit des Verlassenschaftsgerichts überdauert die rechtskräftige Einantwortung des Nachlasses, soweit danach Aufgaben zu besorgen sind, die noch zur Abhandlungspflege zu rechnen sind. Dazu gehört unt…