JudikaturJustizRS0008246

RS0008246 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 1976

Die Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten sind durch die bloße Errichtung eines vollstreckbaren Notariatsaktes, in welchem sich der Erbe zur Legatserfüllung verpflichtet, nicht im Sinne des § 160 AußStrG gehörig versichert, denn die Schaffung eines Exekutionstitels erleichtert zwar die Rechtsverfolgung, erhöht aber nicht die Sicherheit.