RS0008246 – OGH Rechtssatz
RS0008246 – OGH Rechtssatz
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Die Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten sind durch die bloße Errichtung eines vollstreckbaren Notariatsaktes, in welchem sich der Erbe zur Legatserfüllung verpflichtet, nicht im Sinne des § 160 AußStrG gehörig versichert, denn die Schaffung eines Exekutionstitels erleichtert zwar die Rechtsverfolgung, erhöht aber nicht die Sicherheit.