RS0008061 – OGH Rechtssatz
RS0008061 – OGH Rechtssatz
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Klägerrolle, wer sich auf das ältere Testament beruft. Ob das jüngere Testament gültig ist (Frage, ob der Erblasser noch testierfähig war und Frage, ob bei mündlichem Testament die Aussagen der drei Zeugen hinreichend übereinstimmen und ob sie bewußt als Testamentszeugen anwesend waren), ist im Rechtsweg zu klären.