JudikaturJustizRS0007930

RS0007930 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Mai 1953

Wenn das Abhandlungsgericht die Erklärung des Abwesenheitskurators eines Kindes, daß er auf den Pflichtteil verzichte "zur Kenntnis nimmt", bedeutet dies die abhandlungsgerichtliche Genehmigung des Verzichtes. (Vgl auch Entscheidung zu § 116 AußStrG).