RS0007930 – OGH Rechtssatz
RS0007930 – OGH Rechtssatz
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Wenn das Abhandlungsgericht die Erklärung des Abwesenheitskurators eines Kindes, daß er auf den Pflichtteil verzichte "zur Kenntnis nimmt", bedeutet dies die abhandlungsgerichtliche Genehmigung des Verzichtes. (Vgl auch Entscheidung zu § 116 AußStrG).