Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben und die angefochtene Entscheidung, die im übrigen als nicht in Beschwerde gezogen unberührt bleibt, in ihrem Punkt 4 dahin abgeändert, daß dieser Punkt zu lauten hat: „4. Dem Gerichtskommissär Dr.Manfred S*****, öffentlicher Notar in W*****, wird aufgetragen, d…
Text Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß nahm das Erstgericht die Bevollmächtigung eines Rechtsvertreters der Revisionsrekurswerber ebenso zur Kenntnis (Punkt 1) wie die Erklärung der Söhne der Verstorbenen, die Erbschaft gemäß § 805 ABGB auszuschlagen (Punkt 2), nahm die bedingt abgegebenen Erbs…
Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen und die Revisionsrekurswerber gehen zutreffend davon aus, daß der Gesellschaftsanteil der Verstorbenen an der Kommanditgesellschaft mit dem Ableben der Erblasserin aufgrund deren „letztwilligen Verfügung“ vom 29.9.1982 (AS 11) der Legatarin angewachsen ist, ohne daß es noch einer (b…