JudikaturJustizRS0007827

RS0007827 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 1957

Bei der Ermittlung eines Nettoschätzwertes einer Liegenschaft zwecks Festsetzung eines nach diesem Wert zu ermittelnden Legates ist ein diese Liegenschaft belastendes Fruchtgenußrecht in Anschlag zu bringen.