Spruch Der Kurator verschollener Miterben kann nicht verlangen, daß seine Kosten aus dem Nachlaß bestritten werden, auch nicht vorschußweise auf Rechnung der späteren Erbteilung. Entscheidung vom 26. Oktober 1949, 1 Ob 493/49. I. Instanz: Bezirksgericht Gmunden; II. Instanz: Kreisgericht Wels.…
Text In der Verlassenschaftssache Johann H. haben sich die erblasserische Witwe, die Beschwerdeführerin, zu fünf Achteln und die erblasserischen Neffen Josef u. Johann M. sowie die erblasserische Nichte Aloisia M. zu je einem Achtel bedingt auf Grund des Gesetzes erbserklärt; die Erbserklärungen wurden z…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Es kann derzeit dahingestellt bleiben, ob die Kuranden verpflichtet sind, die aufgelaufenen Anwaltskosten zu bezahlen, da es sich diesmal nur um die Frage handelt, ob die Bezahlung dieser Kosten aus dem Nachlaßvermögen verlangt werden kann. Diese Frage ist zu verneinen. Die Kost…