JudikaturJustizRS0007636

RS0007636 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Oktober 2012

Als Masseforderungen kommen, zumal der Begriff dem Außerstreitgesetz fremd ist, bei sinngemäßer Anwendung des § 46 KO nur die dort aufgezählten Forderungen in Betracht.

Entscheidungen
7