Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt wird.…
Text Begründung: Das Recht des Vaters, mit den Kindern persönlich zu verkehren, wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 30.6.1982 (ON 93) dahin geregelt, daß der Vater berechtigt ist, die Kinder an jedem ersten Sonntag im Monat in der Zeit von 9 bis 19 Uhr zu sich zu nehmen. Über die Mutter wurde berei…
Rechtliche Beurteilung Der gegen die Entscheidung der zweiten Instanz erhobene Revisionsrekurs der Mutter ist im Ergebnis berechtigt. Die Rechtsansicht des Rekursgerichtes, daß der Erziehungsberechtigte verpflichtet ist, positiv auf das sich gegen das Besuchsrecht des anderen Elternteiles sträubende, mündige Kind einzuwir…