Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen, die hinsichtlich der Abweisung des Mehrbegehrens des Kindes in Rechtskraft erwachsen sind, werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung als Teilbeschluss lautet: „1. M***** ist schuldig, dem mj L***** für den Zeitra…
Text Begründung: Die Eltern des Zehnjährigen sind verheiratet, leben aber getrennt. Das Kind hat den hauptsächlichen Betreuungsort bei seiner Mutter. Die Eltern vereinbarten zwar grundsätzlich eine 50:50 Betreuung, jedoch betreute der Vater seinen Sohn in den Monaten August bis Dezember 2015 nur an 65 (…
Rechtliche Beurteilung Der – vom Kind nicht beantwortete – Revisionsrekurs des Vaters ist aus den vom Rekursgericht genannten Gründen zulässig. Er ist auch teilweise im Sinn des primär gestellten Aufhebungsantrags berechtigt. 1. Aktenwidrigkeit liegt etwa dann vor, wenn das Rekursgericht in seiner Entscheidung den Inhalt …