JudikaturJustizRS0007241

RS0007241 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 2004

Entscheidungswesentliche Beweisergebnisse - beruhend auf vom Antragsgegner vorgelegten Urkunden - dürfen nicht ohne vorausgehende, der Antragstellerin eingeräumte Möglichkeit zur Stellung der Entscheidung zugrundegelegt werden.

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