Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner ist schuldig, der Antragstellerin binnen 14 Tagen die mit 336,82 EUR (darin enthalten 56,14 EUR an USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Antragsgegner war auf Grund des Scheidungsvergleichs zu monatlichen Unterhaltszahlungen von 254,35 EUR für seine nunmehr volljährige Tochter, die Antragstellerin, verpflichtet. Das Erstgericht gab deren Erhöhungsbegehren teilweise statt und wies den Enthebungsantrag des Vaters ab. …
Rechtliche Beurteilung Unbeachtet diesen den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Zulässigkeitsausspruchs des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs des Antragsgegners wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des § 62 Abs 1 AußStrG nicht zulässig. 1. Unterhaltsbemessungen sind grundsätzlich Einzelfallentscheidu…