JudikaturJustizRS0007159

RS0007159 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 1957

Keine Berücksichtigung eines verspäteten Rekurses (trotz angeblicher Nichtigkeit, weil bei Volljährigkeit kein Gutachten eines Vormundes eingeholt wurde), wenn der für volljährig Erklärte bereits zugunsten eines Dritten wirksame Verfügungen getroffen hat (Verzicht auf Pflichtteil).