Spruch Es wird dem Revisionsrekurs Folge gegeben, der angefochtene Beschluß aufgehoben und dem Rekursgericht die meritorische Entscheidung über den Rekurs des Antragstellers aufgetragen.…
Text Begründung: Mit Beschluß vom 24.4.1983, TZ 462/83, wies das Erstgericht den auf die Vereinbarung vom 29.3.1983 gestützten Antrag des Antragstellers, ob den mit Wohnungseigentum verbundenen 251/18.498-Anteilen des Karl N*** an der Liegenschaft EZ 1566 KG St.Gallenkirch die Beschränkung des Eigentums…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil das Rekursgericht den Rekurs des Antragstellers nicht sachlich erledigt hat (Feil, Kurzkommentar zum Grundbuchsgesetz, Anm.1 zu § 126; EvBl. 1968/130 ua); er ist auch im Sinne des Eventualantrages berechtigt. Der Revisionsrekurswerber weist zutreffend darauf hi…