JudikaturJustizRS0007020

RS0007020 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juli 2003

Die Frist zum Rekurse läuft auch dann von der Zustellung der Verfügung über die Vorstellung, wenn die Vorstellung wegen der Rechte dritter Personen nicht zur Abänderung der angefochtenen Verfügung durch den Erstrichter geführt hat.

Entscheidungen
3