JudikaturJustizRS0006946

RS0006946 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. März 2010

Wer gegen den Eigentümer einer von der Einräumung eines Notweges betroffenen Liegenschaft nur obligatorische Ansprüche hat (hier: Bestandnehmer, Bestandvertrag nicht verbüchert), hat im Notwegeverfahren weder Beteiligtenstellung noch Rekurlegitimation.

Entscheidungen
5