Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Revisionsrekursbeantwortung des Kinder- und Jugendhilfeträgers wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: V***** R***** anerkannte am 5. 5. 2015 die Vaterschaft zu dem im September 2014 unehelich geborenen Kind vor dem Magistrat der Stadt Wien MA 11, Amt für Jugend und Familie, Rechtsvertretung, Bezirke 14, 15 und 16. Am 11. 5. 2015 langte eine beglaubigte Abschrift des Vaterschaftsanerken…
Rechtliche Beurteilung 1. Das Revisionsrekursverfahren gegen die Zurückweisung eines Rekurses ist einseitig (RIS Justiz RS0120614). Die vom Kinder- und Jugendhilfeträger erstattete Revisionsrekursbeantwortung ist demnach zurückzuweisen. 2.1. Bei der Rechtsmittellegitimation geht es um die Frage, welcher Personenkreis abs…