JudikaturJustizRS0006858

RS0006858 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 1990

Die Rüge der Verletzung des Gebotes der Zulässigkeit von Neuerungen im Rekurs und damit der Nichtberücksichtigung neu vorgebrachter Umstände bei der Unterhaltsbemessung betrifft eine Verfahrensfrage und nicht den Unterhaltsbemessungskomplex.

Entscheidungen
10