Spruch Die Akten werden dem Erstgericht mit dem Auftrag zurückgestellt, den Wahlvater nach Rechtsbelehrung zur Klarstellung aufzufordern, ob er mit seiner Eingabe vom 23.Dezember 1985 einen außerordentlichen Revisionsrekurs gegen die bestätigende Entscheidung des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien …
Text Begründung: Das Erstgericht erhöhte die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Wahlvaters des Minderjährigen von bisher S 1.675,-- (richtig: S 2.200,--) ab dem 20.November 1984 auf S 3.100,--. Das Rekursgericht gab dem die Abweisung des Unterhaltserhöhungsbegehrens anstrebenden Rekurs des Wahlvater…
Rechtliche Beurteilung Einer Rüge der Nichtbeachtung einer angeblich gemäß § 10 AußStrG zulässigen Neuerung durch das Rekursgericht stünde zwar der Rechtsmittelausschluß des § 14 Abs.2 Fall 2 AußStrG nicht entgegen, weil diese Rüge eine Verfahrensfrage und nicht den Unterhaltsbemessungskomplex beträfe (EFSlg. 35.023, 37.3…