Text Begründung: Der unterhaltspflichtige Vater ist, ausgehend von einer monatlichen Unterhaltsbemessungsgrundlage für das Jahr 2008 in Höhe von 10.229,11 EUR, zu monatlichen Unterhaltszahlungen von 832,50 EUR an die Antragstellerin, seine Tochter, verpflichtet. Soweit für das Revisionsrekursverfahren no…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionsrekurse beider Parteien sind entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Zulassungsausspruch des Rekursgerichts nicht zulässig . A) Zum Revisionsrekurs der Tochter: 1. Unter Sonderbedarf versteht man jenen - den Regelbedarf übersteigenden - Bedarf, der dem Unterhaltsberechtigt…