Spruch Dem Pflegebefohlenen, für den im Entmündigungsverfahren ein vorläufiger Beistand bestellt wurde, steht das Rekursrecht gegen einen Beschluß des Gerichtes zu, mit dem eine Prozeßführung durch den vorläufigen Beistand genehmigt wurde. Entscheidung vom 12. September 1968, 2 Ob 258/68. I. Instanz: Bez…
Text Gegen den ehemaligen Rechtsanwalt Dr. N. ist ein Entmündigungsverfahren anhängig. Mit Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 18. März 1966, 2 Ob 76/66, ist der Wirkungskreis des für Dr. N. bestellten vorläufigen Beistandes, des Rechtsanwaltes Dr. M., auf die Führung von Zivilrechtsstreitigkeiten be…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Rekurs ist zulässig, aber nicht gerechtfertigt. Dr. N. macht geltend, daß der vom vorläufigen Beistand überreichte Bericht nicht den Tatsachen entsprochen habe und das Erstgericht dadurch irregeführt worden sei. Er sei daher, trotzdem er einen Beistand zur Durchführung seine…