JudikaturJustizRS0006593

RS0006593 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 2015

Dem Pflegebefohlenen, für den im Entmündigungsverfahren ein vorläufiger Beistand bestellt wurde, steht das Rekursrecht gegen einen Beschluss des Gerichtes zu, mit dem eine Prozessführung durch den vorläufigen Beistand genehmigt wurde.

Entscheidungen
5