JudikaturJustizRS0006587

RS0006587 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2018

Gegen Beschlüsse, die dem der Parteiendisposition unterliegenden Antrage stattgaben, hat der Antragsteller auch im außerstreitigen Verfahren kein Beschwerderecht. Ähnlich bereits SZ 8/194.

Entscheidungen
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