JudikaturJustizRS0006466

RS0006466 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2011

Dem ehelichen Vater steht gegen die Verweigerung der Genehmigung des mit der Kindesmutter über den Unterhalt der Kinder abgeschlossenen Vergleiches kein Rekursrecht zu.

Entscheidungen
8