RS0006466 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Dem ehelichen Vater steht gegen die Verweigerung der Genehmigung des mit der Kindesmutter über den Unterhalt der Kinder abgeschlossenen Vergleiches kein Rekursrecht zu.
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Dem ehelichen Vater steht gegen die Verweigerung der Genehmigung des mit der Kindesmutter über den Unterhalt der Kinder abgeschlossenen Vergleiches kein Rekursrecht zu.