JudikaturJustizRS0006439

RS0006439 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 2019

Wenn der Verlassenschaftskurator gerichtlich ermächtigt wird, einen Prozeß gegen einen erbserklärten Erben zu führen, kommt diesem Erben zwar nicht als künftigen Prozeßgegner, aber wegen seiner Erbeneigenschaft ein Rekursrecht gegen die Klagsermächtigung zu.

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5