Spruch Die relative Formlosigkeit des außerstreitigen Verfahrens hat das Ziel, im öffentlichen Interesse über das Parteienvorbringen hinaus die materielle Wahrheit zu erforschen, darf aber nicht zu einer Verschlechterung des Rechtsschutzes der Betroffenen führen Der Nullitätsbegriff des § 16 Abs. 1 AußStr…
Text Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 19. Dezember 1979, 1 Sch 265/79-2, einvernehmlich rechtskräftig geschieden. Die Eltern vereinbarten, daß die beiden Kinder Daniela, geboren 18. April 1975, und Günther, geboren 19. Juli 1977, bei der Mutter verbleiben. Diese Ve…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Das aus dem Jahre 1854 stammende Außerstreitgesetz enthält in seinem allgemeinen Teil nur wenige Bestimmungen über die Führung des Verfahrens; daraus ergibt sich der Vorteil einer weitgehenden Lockerung, Vereinfachung und elastischen Gestaltung des außerstreitigen Verfahrens; de…