Spruch § 7a JN. ist keine Bestimmung über die Zuständigkeit, sondern über die Besetzung des Gerichtes § 388 EO. ist im Verfahren gemäß § 398 (1) EO. (mündliche Verhandlung über Widerspruch) nicht anzuwenden Anwendung des § 7a JN. - insbesondere auch des Abs. 4 dieser Gesetzesstelle - im Verfahren nach § …
Text In einer auf die Duldung der Vornahme von Schlägerungsarbeiten und der Abfuhr des geschlägerten Holzes und auf Unterlassung jeder Behinderung dieser Schlägerung und Abfuhr gerichteten, von der klagenden und gefährdeten Partei - in der Folge kurz als klagende Partei bezeichnet - mit 110.000 S bewerte…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Dem Rekurs - der zulässig ist, weil es sich nicht um eine Bestätigung des erstgerichtlichen Beschlusses handelte, sondern die Zurückweisung des Rekurses durch die zweite Instanz aus formellen Gründen erfolgte (7 Ob 104/57 u. a.) - kommt Berechtigung zu. § 51 EO. ordnet allerdin…