Spruch I. Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes vom 24. März 1986, ON 34, wiederhergestellt wird. Die Erstbeklagte ist schuldig, den Klägern die mit S 10.422,97 (darin S 947,54 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revision…
Text Begründung: Als Inhaber (Erstkläger) bzw. Lizenznehmerin (Zweitklägerin) der für Dienstleistungen der Klasse 42 "Veranstaltung von Schönheitskonkurrenzen und Mißwahlen" auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises eingetragenen österreichischen Wortmarke Nr. 103.094 "M*** A***" beantragten die Kläger…
Rechtliche Beurteilung I. Die von der Erstbeklagten fristgerecht erstattete Revisionsrekursbeantwortung mußte als unzulässig zurückgewiesen werden, weil keiner der Fälle des § 402 Abs. 1 EO vorliegt (vgl. dazu JBl. 1985, 303; ähnlich auch 3 Ob 504, 505/85). II. Der Revisionsrekurs ist berechtigt. Vorweg ist festzuhalten,…