RS0005467 – OGH Rechtssatz
RS0005467 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine Gefährdung des Anspruches ist nicht anzunehmen, wenn der Lenker des ausländischen Kraftfahrzeugs, das den Schaden des Inländers verursacht hat, im Besitz einer "Internationalen Haftpflichtversicherungskarte für Kraftverkehr" (sogenannte "grüne Karte") ist. Das gleiche gilt, wenn das Kraftfahrzeug mit einem amtlichen deutschen Kennzeichen (DBR) ausgestattet ist.