JudikaturJustizRS0005295

RS0005295 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2023

Der allgemeine Hinweis auf eine in abstracto mögliche Gefährdung des Anspruches ersetzt nicht die im Gesetz geforderte Behauptung von Tatsachen, die die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Abwendung eines unwiederbringlichen Schadens nötig erscheinen lassen (vgl GlUNF 2396).

Entscheidungen
35