Spruch Für den Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten gegen den Nachlaß des anderen kann nur eine einstweilige Verfügung nach § 379 EO bewilligt werden, dessen Abs. 3 im Gegensatz zu § 382 Z. 8 lit. a EO eine vorläufige Vorwegnahme der Entscheidung im Prozeß nicht gestattet OGH 29. August 1979, 1 O…
Text Die Beklagte ist Erbin nach dem am 5. April 1975 verstorbenen Fritz H, des früheren Ehemanns der Klägerin, von dem sie am 3. November 1967 aus seinem überwiegenden Verschulden rechtskräftig geschieden wurde. Bis zu seinem Tode bezahlte Fritz H der Klägerin einen monatlichen Unterhalt von 2500 S. Die…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Zu den Mitteln, die das Gericht zur Sicherung von Ansprüchen auf Antrag anordnen kann, gehört gemäß § 382 Z. 8 lit. a EO u. a. im Zusammenhang mit einem Verfahren auf Leistung des Unterhaltes auch die Bestimmung eines einstweilen von einem geschiedenen Ehegatten dem anderen zu l…