JudikaturJustizRS0005176

RS0005176 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Oktober 1982

Nichtigkeit der Rekursentscheidung über einen vom Vorsitzenden des Senates erster Instanz gefaßten Beschluß, falls nicht früher dessen Abänderung beim Gerichtshof beantragt bzw die Senatsentscheidung eingeholt wurde (mit einer - im Hinblick auf die Kritik Novaks und Faschings - von JBl 1962,211 und 8 Ob 33/71 abweichenden Begründung).