Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die einstweilige Verfügung des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die gefährdete Partei hat ihre Kosten des Sicherungsverfahrens aller drei Instanzen vorläufig, die Gegnerin der gefährdeten Partei hat ih…
Text Begründung: I. Parteien und bescheinigter Sachverhalt Die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge kurz: Klägerin) ist Alleingesellschafterin der L***** GmbH. Der Erstbeklagte ist alleiniger Geschäftsführer der Zweitbeklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge kurz: Zweitbeklagte)…
Rechtliche Beurteilung III. Entscheidung in der Sache Der Revisionsrekurs ist zulässig; er ist auch berechtigt. 1. Gemäß § 381 EO können zur Sicherung anderer (als in Geld bestehender) Ansprüche einstweilige Verfügungen getroffen werden, wenn zu besorgen ist, dass sonst die gerichtliche Verfolgung oder Verwirklichung des …