Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie insgesamt zu lauten haben: „Das Bezirksgericht Spittal/Drau ist zur Entscheidung über den mit der Klage verbundenen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nicht zuständig." Die gefäh…
Text Begründung: Mit der am 11. Oktober 2004 beim Landesgericht Klagenfurt zur AZ 29 Cg 185/04f eingebrachten Klage begehrte der Kläger, den Beklagten schuldig zu erkennen, einen näher umschriebenen Kaufvertrag zu unterfertigen. Gleichzeitig stellte der Kläger als gefährdete Partei den Antrag auf Erlass…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abgewichen ist. Er ist auch berechtigt. Da das Erstgericht seine Unzuständigkeit zur Entscheidung über den Sicherungsantrag des Klägers ausgesprochen und diesen Antrag zurückgewiesen hat, das R…